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   VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13   

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VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13 (https://dejure.org/2019,39835)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.11.2019 - 1 K 1133/13 (https://dejure.org/2019,39835)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. November 2019 - 1 K 1133/13 (https://dejure.org/2019,39835)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Eine Schädigung in Form der Enteignung setzt keine bestimmte Form voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (st. Rspr., etwa: BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Es beurteilt sich ungeachtet etwaiger Rechtsmängel der Enteignung nach faktischen Kriterien, ob und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Der SMAD-Befehl Nr. 1... vom 30. Oktober 1945 hatte lediglich die Sequestration eines Unternehmens zur Folge (BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42/03 -, juris Rn. 36; Wasmuth in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Einf. VermG Rn. 282 ff.) und der SMAD-Befehl Nr. 6... vom 17. April 1948 ist ebenfalls von vornherein nicht maßgeblich, weil ihm nur die Rechtsqualität einer besatzungshoheitlichen Bestätigung vollzogener Enteignungen zukommt (BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42/03 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 13. Juni 1996 - III ZR 246/94 -, juris Rn. 27; Wasmuth in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Einf. VermG Rn. 315).

    Es kann offen bleiben, ob es ungeachtet des Wortlauts des § 1 dieser Verordnung eines Umsetzungsaktes deutscher Behörden - hier wohl der Beschluss der Provinzialkommission vom 14. Februar 1947 - bedurfte, um von einer Enteignung ausgehen zu können (a. A. zur Rechtslage in Sachsen nach dem "Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes" vom 30. Juni 1946, BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 -, juris Rn. 36), denn in jedem Fall erfasste die Verordnung die vorliegend streitgegenständlichen Grundstücke, die nicht im Eigentum des Unternehmens - der GmbH - sondern der Offenen Handelsgesellschaft in Liquidation standen, nicht: Bei dem in der "Liste A" und der Enteignungsurkunde vom 15. Juli 1948 bezeichneten Unternehmen "R... " handelt es sich den Vorstellungen der seinerzeit handelnden deutschen Behörden als auch der Eigentümer nach um die "R... ", nicht jedoch um die Grundstückseigentümerin.

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Die Klage ist mit dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Verpflichtungsantrag statthaft und auch im Übrigen zulässig, nachdem die Kläger den angekündigten Antrag aus der Klagebegründung vom 31. Juli 2014, eine "höhere gekürzte Bemessungsgrundlage" festzusetzen, entsprechend den Anforderungen des § 82 Abs. 1 S. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der mündlichen Verhandlung konkretisiert haben (hierzu vgl. BVerwG, Urt. v. 05. September 2013 - BVerwG 7 C 21.12 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Urt. v. 14. September 2004 - 8 B 12.02 -, juris Rn. 38; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 82 Rn. 8).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Die Klage ist mit dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Verpflichtungsantrag statthaft und auch im Übrigen zulässig, nachdem die Kläger den angekündigten Antrag aus der Klagebegründung vom 31. Juli 2014, eine "höhere gekürzte Bemessungsgrundlage" festzusetzen, entsprechend den Anforderungen des § 82 Abs. 1 S. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der mündlichen Verhandlung konkretisiert haben (hierzu vgl. BVerwG, Urt. v. 05. September 2013 - BVerwG 7 C 21.12 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2017 - BVerwG 7 C 31.15 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Urt. v. 14. September 2004 - 8 B 12.02 -, juris Rn. 38; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 82 Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Hinsichtlich des Mischgrundstücks, das nach alledem am 28. Oktober 1948 entschädigungslos in Eigentum des Volkes überführt wurde, hat das Landesamt nach § 3 Abs. 1 EntschG ebenfalls zutreffend - und verfassungsrechtlichen unbedenklich (BVerfG, Urt. v. 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, juris Rn. 218 ff., 240 ff.) - auf den vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswert in Höhe von 30.000,00 RM abgestellt, so dass eine Berechnung nach § 3 Abs. 2 EntschG von vornherein nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Zum tatsächlichen Nachweis der Feststellung eines Einheitswertes im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 EntschG bedarf es nicht stets eines Einheitswertbescheides in Ausfertigung oder Abschrift; vielmehr hat sich das Gericht nach allgemeinen Grundsätzen - und damit gegebenenfalls auch auf der Grundlage sonstiger (Hilfs-)Tatsachen - eine Überzeugung davon zu bilden, ob ein Einheitswert (von einer Finanzbehörde) rechtswirksam (BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 30.04 -, juris Rn. 15) festgestellt worden ist, § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - BVerwG 5 B 19.14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Nach § 3 Abs. 1 EntschG ist für die Bemessungsgrundlage der Schädigungszeitpunkt maßgeblich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2011 - BVerwG 5 C 3.10 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 10. April 2008 - BVerwG 5 C 20.07 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 30.04

    Entschädigung; Einheitswert; Einheitswertfestsetzung; Hilfswert;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Zum tatsächlichen Nachweis der Feststellung eines Einheitswertes im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 EntschG bedarf es nicht stets eines Einheitswertbescheides in Ausfertigung oder Abschrift; vielmehr hat sich das Gericht nach allgemeinen Grundsätzen - und damit gegebenenfalls auch auf der Grundlage sonstiger (Hilfs-)Tatsachen - eine Überzeugung davon zu bilden, ob ein Einheitswert (von einer Finanzbehörde) rechtswirksam (BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 30.04 -, juris Rn. 15) festgestellt worden ist, § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - BVerwG 5 B 19.14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 3.10

    Bemessungsgrundlage; Bewertungsrecht; steuerliches Bewertungsrecht; steuerliche

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Nach § 3 Abs. 1 EntschG ist für die Bemessungsgrundlage der Schädigungszeitpunkt maßgeblich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2011 - BVerwG 5 C 3.10 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 10. April 2008 - BVerwG 5 C 20.07 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 246/94

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Der SMAD-Befehl Nr. 1... vom 30. Oktober 1945 hatte lediglich die Sequestration eines Unternehmens zur Folge (BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42/03 -, juris Rn. 36; Wasmuth in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Einf. VermG Rn. 282 ff.) und der SMAD-Befehl Nr. 6... vom 17. April 1948 ist ebenfalls von vornherein nicht maßgeblich, weil ihm nur die Rechtsqualität einer besatzungshoheitlichen Bestätigung vollzogener Enteignungen zukommt (BVerwG, Urt. v. 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42/03 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 13. Juni 1996 - III ZR 246/94 -, juris Rn. 27; Wasmuth in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Einf. VermG Rn. 315).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 5 B 71.13

    Einheitswert von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung

  • OVG Berlin, 14.09.2004 - 8 B 12.02

    Bestehen eines Anspruchs auf Zugrundelegung gesonderter Durchschnittssätze für

  • BVerwG, 08.02.2007 - 5 B 5.07

    Voraussetzungen der Neuberechnung gemäß § 3 Abs. 3 Entschädigungsgesetz (EntschG)

  • BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 99.00

    Einnahmen des Entschädigungsfonds; Abführung; 1, 3-facher Einheitswert;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15

    Umfang des straßenrechtlicher Anliegergebrauchs; Bestimmung des Standorts einer

    Nachdem diese Anträge erfolglos geblieben waren, erhoben die Kläger am 31. Oktober 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Verfahren 1 K 1133/13.KO), mit der sie einen Folgenbeseitigungsanspruch auf Beseitigung bzw. Versetzung der Laterne geltend machten.

    die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. April 2014 - 1 K 1133/13.KO - und vom 26. März 2015 - 1 K 666/14.KO - abzuändern und.

    Die Berufungen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. April 2014 - 1 K 1133/13.KO - und vom 26. März 2015 - 1 K 666/14.KO - bleiben hinsichtlich der Gegenstände "Feststellung der Befahrbarkeit der Wegeparzelle mit einem Kraftfahrzeug' (I.) und "Versetzen der Straßenlaterne' (II.) ohne Erfolg.

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